Gesetzeslage zur Volierenhaltung von Eichhörnchen

EICHHÖRNCHEN SIND WILDTIERE UND UNTERLIEGEN DER MELDEPFLICHT.

Aufzucht eines Findelkindes
Aufzucht eines Findelkindes

Nachzuchten aus menschlicher Hand dürfen ohne weitere Probleme gehalten werden. Ich möchte jedoch betonen, dass es vor der Anschaffung eines Eichhörnchens zwingend notwendig ist, sich über die Bedürfnisse dieser Tiere genauestens zu erkundigen. Wildfänge bzw. Findlinge sind von der Volierenhaltung natürlich ausgeschlossen – wir reden hier nur von legalen Nachzuchten !

Ausnahme: nicht auswilderbare Findlinge

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Eichhörnchen sind als einheimische Tiere in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt und zählen damit zu den besonders geschützten Tierarten, §1 BArtSchV. Als besonders geschützte Tierart unterliegen die Eichhörnchen der Meldepflicht nach §6 BArtSchV. Dies bedeutet, jede Veränderung des Tierbestandes (Zugang=Geburt einer Nachzucht/Erwerb eines Fremdzuganges und Abgang/Tod, etc.) ist……… unverzüglich anzuzeigen.

Auszug Bundesartenschutzverordnung

§ 7 Haltung von Wirbeltieren

(1) Wirbeltiere der besonders geschützten Arten dürfen nur gehalten werden, wenn sie keinem Besitzverbot
unterliegen und der Halter

1.die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere hat und
2.über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen
können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.

(2) 1 Wer Tiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten,
hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der
Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich
schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft,
Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere.

2 Die Verlegung des regelmäßigen Standorts
der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.

Im Prinzip ist die Sache eigentlich gar nicht so kompliziert, wie sie erscheint. Jeder Waldvogelbesitzer hat die gleichen Auflagen. Wichtig ist eine ausreichend große Voliere, gute Pflege und Kenntnis der Bedürfnisse und natürlich die Meldung der Tiere bei deiner Behörde. Dann steht deinem Hobby nichts mehr im Wege.

Bei weiteren Fragen wende dich bitte an deine Naturschutzbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium). Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die zuständigen Behörden sehr freundlich sind und gerne weiterhelfen. Scheue dich also nicht dort nachzufragen !!!

 

Papierkram

Hier kannst du dir die nötigen Papiere runterladen:

Herkunftsbestätigung

Bestandsveränderungsanzeige

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