Diese Seite richtet sich an alle, die ein mutterloses oder verletztes Eichhörnchen im Wald gefunden haben und nun Rat bei der weiteren Vorgehensweise suchen. Doch eines vorab: Natürlich darf JEDER der ein verletztes Eichhörnchen findet dieses mit nach Hause nehmen und es versorgen. Lasse dich nicht verunsichern … du machst dich NICHT strafbar !
Unsere kleinen Kobolde sind im Bundesartenschutzgesetz als besonders geschützt eingestuft. Dieses Gesetz besagt, dass verletzte Tiere gesund gepflegt werden dürfen – auch von dir ! Kranke Eichhörnchen die du aufpäppelst sind (im Gegensatz zu anderen Tieren, die streng geschützt sind) NICHT meldepflichtig. Allerdings bist du verpflichtet die Tiere sofort nach ihrer Genesung in die Freiheit zu entlassen !
Wenn du die Tiere in deiner Wohnung aufziehst, musst du nichts weiter beachten. Sollten sie jedoch länger als 7 Tage in einer Außenvoliere untergebracht sein, ist diese genehmigungspflichtig. So jedenfalls im Saarland, das mag von Bundesland zu Bundesland variieren.