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Eichhörnchen sind Wildtiere und unterliegen der Meldepflicht. Nachzuchten aus menschlicher Hand dürfen ohne weitere Probleme gahalten werden. Ich möchte jedoch betonen, daß es vor der Anschaffung eines Eichhörnchens zwingend notwendig ist, sich über die Bedürfnisse dieser Tiere genauestens zu erkundigen. Wildfänge bzw. Findlinge sind von der Volierenhaltung natürlich ausgeschlossen - wir reden hier nur von legalen Nachzuchten ! (Ausnahme: nicht auswilderbare Findlinge) Im Folgenden möchte ich Euch über die Bestimmungen informieren und zitiere hier aus der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) für Eichhörnchen: Die Eichhörnchen sind als einheimische Tiere in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt und zählen damit zu den besonders geschützten Tierarten, §1 BArtSchV. Als besonders geschützte Tierart unterliegen die Eichhörnchen der Meldepflicht nach §6 BArtSchV. Dies bedeutet, jede Veränderung des Tierbestandes (Zugang=Geburt einer Nachzucht/Erwerb eines Fremdzuganges und Abgang/Tod, etc.) ist......... unverzüglich anzuzeigen. Abschnitt 3 / Haltung, Kennzeichnung 1. die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnis über die Haltung und Pflege der Tiere hat und Das Vorliegen der Anforderungen nach Satz1 ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen. (2)Wer Wirbeltiere.............hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muß Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichnung der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standortes der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen. Im Prinzip ist die Sache eigentlich gar nicht so kompliziert, wie sie erscheint. Jeder Waldvogelbesitzer hat die gleichen Auflagen. Wichtig ist eine ausreichend große Voliere, gute Pflege und Kenntnis der Bedürfnisse und natürlich die Meldung der Tiere bei Eurer Behörde. Dann steht Eurem Hobby nichts mehr im Wege. Bei weiteren Fragen wendet Ihr Euch bitte an Eure Naturschutzbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) Ich habe die Erfahrung gemacht, daß die zuständigen Behörden sehr freundlich sind und gerne weiterhelfen. Scheut Euch also nicht dort nachzufragen !!!
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